Du suchst einen Job als Freiberufler/in, Angestellter oder bist unbeschäftigt und suchst Unterstützung bei der Job- und Wohnungssuche? Wir helfen dir dabei, deine Ziele zu erreichen!
Unsere Bildungsmaßnahmen sind ausgearbeitete Ablaufpläne, die staatlich anerkannt und geprüft sind. Diese erlauben uns, mit Arbeitssuchenden/Unbeschäftigten zu arbeiten. Jede Maßnahme hat eine sogenannte Maßnahmenummer, die im Jobcenter/Arbeitsamt registriert ist. Um die Maßnahmen durchführen zu können, musst du einen AVGS beim Jobcenter beantragen und kannst diesen bei uns einlösen.
Diese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden die bereits berufliche Zielklarheit haben und lediglich Unterstützung bei der Stellensuche und Bewerbungen benötigen
Erfahre mehrDiese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden ohne berufliche Zielklarheit, mit Bewerbungsdefiziten und ohne intrinsische Motivation.
Erfahre mehrDiese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden ohne berufliche Zielklarheit, fehlende Motivation zur Arbeitsaufnahme, Hemmnissen bei der Stellensuche und Wohnungssuche
Erfahre mehrDiese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden mit großen Defiziten und Hemmnissen im Bereich der Jobsuche, Wohnungssuche und Antriebslosigkeit die eigenen Ziele zu verfolgen und zu erreichen. Auch ist die Arbeit an der Persönlichkeit ein fester Bestandteil dieser Maßnahme.
Erfahre mehrDu suchst Deine eigenen Kunden (unbeschäftigte) und betreust diese durch unsere Bildungsmaßnahmen. Dabei profitierst du von den PBFirst Vorteilen:
Durch das einlösen des Gutscheins verpflichten wir uns Dir bei Deinen Anliegen zu helfen, egal ob bei der Job- oder Wohnungssuche und darüber hinaus!
Du möchtest Teil unseres Teams werden, flexibel arbeiten und sozial tätig werden? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir bieten dir:
Ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Bildungsgutschein, den jeder Unbeschäftigte (Arbeitssuchende) bei dem jeweiligen, registrierten Jobcenter beantragen kann. Mit diesem Gutschein, kann der Unbeschäftigte eine Bildungsmaßnahme bei einem Bildungsträger beantragen. Die Kosten einer Bildungsmaßnahmen werden dadurch vollständig durch das Jobcenter getragen. Der AVGS berechtigt den Unbeschäftigten dazu ein Einzelcoaching bei uns durchzuführen.
Ein Einzelcoaching ist eine Schulung, die durch einen Dozenten (Coach) und einen Klienten (Unbeschäftige/r) nach einem vorgeschriebenen Ablaufplan durchgeführt wird. Je nach Umfang kann sich das Coaching auf Wochen bzw. Monate strecken. Das Coaching dient zur Findung beruflicher Möglichkeiten, Verbesserung der Wohnsituation, Entwicklung der Persönlichkeit, der beruflichen Zielplanung und das Erstellen neuer Bewerbungsunterlagen. All diese Aspekte dienen dazu den Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren.
Eine Bildungsmaßnahme ist ein zertifizierter Ablaufplan (bspw. TÜV, DEKRA), der den Klienten dabei helfen soll seine beruflichen Wünsche und Ziele zu ermitteln und diese zu erreichen. Auch dient die Maßnahme zur Findung der beruflichen Zielklarheit und anderen Bedürfnissen des Kunden wie z.B. die Unterstützung bei der Wohnungssuche und die Entwicklung und Festigung der Persönlichkeit (Selbstvertrauen, Eigenwahrnehnung, Verantwortungsbewusstsein).
Die sogenannten Unterrichtseinheiten, kurz UE, sind Schulstunden die 45 Minuten betragen (1UE = 45 min). Die wöchentliche Verteilung der UE im Coachingzeitraum ist gemeinsam mit dem Dozenten/Coach vor Beginn des Coachings abzusprechen. Ein Coachingtag darf die Dauer von 6 UE nicht überschreiten. Auch sind die Unterrichtseinheiten in einer Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Diese wird vom Coach und Kunden nach abgeschlossenem Coachingtag unterzeichnet.
Bezüglich dieser Fragestellung werden wir dir näheres auf Anfrage erläutern.