Unsere Aktivierungsmaßnahmen sind durch eine fachkundige Stelle geprüft und zertifiziert. Dies erlaubt uns, mit Arbeitssuchenden zu arbeiten. Jede Maßnahme hat eine sogenannte Maßnahmenummer, die im Jobcenter/Arbeitsamt registriert ist. Um die Maßnahmen durchführen zu können, musst du einen AVGS (Aktivierungsgutschein) beim Jobcenter beantragen und kannst diesen bei uns einlösen.
Diese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden, die bereits berufliche Zielklarheit haben und lediglich Unterstützung bei Bewerbungen benötigen sowie bei der Förderung der eigenen Motivation.
Erfahre mehrDiese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden, die Unterstützung bei der Zielklarheit und bei Bewerbungen benötigen sowie bei der Förderung der eigenen Motivation.
Erfahre mehrDiese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden, um die berufliche Zielklarheit zu festigen und die Motivation zur Arbeitsaufnahme zu verbessern sowie bei Stellensuche und Wohnungssuche zu unterstützten.
Erfahre mehrDiese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden, die Unterstützung bei der Jobsuche und Wohnungssuche benötigen sowie um die eigene Motivation zu verbessern zur Verfolgung und Erreichung der eigenen Ziele. Auch ist die Arbeit an der Persönlichkeit ein fester Bestandteil dieser Maßnahme.
Erfahre mehrEine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten. Die Coachingtermine werden individuell zwischen dem Coach und dem Arbeitssuchenden abgestimmt. Die Maßnahmen werden vollumfänglich durch das Jobcenter/Arbeitsamt bezahlt und sind für den Kunden 100% kostenfrei!
Nehmen wir an, die Maßnahme würde in einem Gesamtumfang von 4 Wochen durchgeführt werden.
Das bedeutet: 10 UE die Woche, denn 10 x 4 = 40 UE (die 10 UE in der Woche sind an 2 Tagen in der Woche zu absolvieren, also 2x 5 UE die Woche)
Ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Gutschein, den jeder Arbeitssuchende bei seinem Jobcenter beantragen kann. Mit diesem Gutschein kann der Arbeitssuchende eine Aktivierungsmaßnahme bei einem Bildungsträger beantragen. Die Kosten einer Aktivierungsmaßnahme werden dadurch vollständig durch das Jobcenter getragen. Der AVGS berechtigt den Arbeitssuchenden dazu, ein Einzelcoaching bei uns durchzuführen.
Ein Einzelcoaching ist ein Coaching, das durch einen Coach und einen Klienten (Arbeitssuchenden) nach einem vorgeschriebenen Ablaufplan durchgeführt wird. Je nach Umfang kann sich das Coaching auf Wochen bzw. Monate strecken. Das Coaching dient zur Findung beruflicher Möglichkeiten, Verbesserung der Wohnsituation, Entwicklung der Persönlichkeit, zur beruflichen Zielplanung und zum Erstellen neuer Bewerbungsunterlagen. All diese Aspekte dienen dazu, den Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Eine Aktivierungsmaßnahme basiert auf einer durch die fachkundige Stelle zertifizierten Maßnahme, die dem Klienten dabei helfen soll, seine beruflichen Wünsche und Ziele zu ermitteln und zu erreichen. Auch dient die Maßnahme zur Findung der beruflichen Zielklarheit und anderer Bedürfnisse des Kunden, wie z.B. die Unterstützung bei der Wohnungssuche und die Entwicklung und Festigung der Persönlichkeit (Selbstvertrauen, Eigenwahrnehmung, Verantwortungsbewusstsein). Die zeitliche Umsetzung wird individuell mit dem Klienten abgestimmt. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten wird durch den Kostenträger festgelegt und bewilligt.
Die sogenannten Unterrichtseinheiten, kurz UE, betragen 45 Minuten. Die wöchentliche Verteilung der UE im Coachingzeitraum ist gemeinsam mit dem Coach vor Beginn des Coachings abzusprechen. Die Unterrichtseinheiten sind in einer Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Diese wird vom Coach und Kunden nach abgeschlossenem Coachingtermin unterzeichnet.
Bezüglich dieser Fragestellung werden wir dir näheres auf Anfrage erläutern.