Durch Bildungsmaßnahmen zu deinem beruflichen Erfolg

Unsere Bildungsmaßnahmen sind ausgearbeitete Ablaufpläne, die staatlich anerkannt und geprüft sind. Diese erlauben uns, mit Arbeitssuchenden/Unbeschäftigten zu arbeiten. Jede Maßnahme hat eine sogenannte Maßnahmennummer, die im Jobcenter/Arbeitsamt registriert ist. Um die Maßnahmen durchführen zu können, musst du einen AVGS beim Jobcenter beantragen und kannst diesen bei uns einlösen.

Überblick unserer Bildungsmaßnahmen:

Wege zum Erfolg (24 UE)

Diese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden, die bereits berufliche Zielklarheit haben und lediglich Unterstützung bei der Stellensuche und Bewerbungen benötigen

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Wege in den Beruf (80 UE)

Diese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden ohne berufliche Zielklarheit, mit Bewerbungsdefiziten und ohne intrinsische Motivation.

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Wege zum Glück (120 UE)

Diese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden ohne berufliche Zielklarheit, fehlender Motivation zur Arbeitsaufnahme, Hemmnissen bei der Stellensuche und Wohnungssuche

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Der Weg ist das Ziel (160 UE)

Diese Maßnahme eignet sich am besten für Kunden mit großen Defiziten und Hemmnissen im Bereich der Jobsuche, Wohnungssuche und Antriebslosigkeit, die eigenen Ziele zu verfolgen und zu erreichen. Auch ist die Arbeit an der Persönlichkeit ein fester Bestandteil dieser Maßnahme.

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unterstützt & geprüft durch

Unterrichtseinheiten
individuell abgestimmt

Eine Unterrichtseinheit (UE) entsprechen 45 Minuten, dabei darf ein Unterrichtstag jedoch nicht länger als 6 UE gehen. Die Wochentage sind frei vom Coach/Freiberufler und dem Kunden wählbar! Die Maßnahmen werden vollumfänglich durch das Jobcenter/Arbeitsamt bezahlt und sind für den Kunden 100% kostenfrei!

Beispiel: Maßnahme “Wege zum Erfolg” mit 24 UE

Nehmen wir an, die Maßnahme würde in einem Gesamtumfang von 3 Wochen durchgeführt werden.
Das bedeutet: 8 UE die Woche, denn 8 x 3 = 24 UE (die 8 UE in der Woche sind an 2 Tagen in der Woche zu absolvieren, also 2x 4 UE die Woche)

Pro UE werden 26 Euro vergütet und das für jede Maßnahme!

Deine Vorteile im Überblick:

  • Flexible Coachingzeiten
  • Jobcenter & Arbeitsam übernehmen 100% der Kosten
  • Möglichkeit der Verlängerung/ Fortführung des Coachings bei ausbleibendem Erfolg
  • Bequem von zu Hause aus od. Vorort
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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)?

Ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Bildungsgutschein, den jeder Unbeschäftigte (Arbeitssuchende) bei dem jeweiligen, registrierten Jobcenter beantragen kann. Mit diesem Gutschein, kann der Unbeschäftigte eine Bildungsmaßnahme bei einem Bildungsträger beantragen. Die Kosten einer Bildungsmaßnahmen werden dadurch vollständig durch das Jobcenter getragen. Der AVGS berechtigt den Unbeschäftigten dazu ein Einzelcoaching bei uns durchzuführen.

Was steckt hinter dem Begriff "Einzelcoaching"?

Ein Einzelcoaching ist eine Schulung, die durch einen Dozenten (Coach) und einen Klienten (Unbeschäftige/r) nach einem vorgeschriebenen Ablaufplan durchgeführt wird. Je nach Umfang kann sich das Coaching auf Wochen bzw. Monate strecken. Das Coaching dient zur Findung beruflicher Möglichkeiten, Verbesserung der Wohnsituation, Entwicklung der Persönlichkeit, der beruflichen Zielplanung und das Erstellen neuer Bewerbungsunterlagen. All diese Aspekte dienen dazu den Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren.

Was ist eine Bildungsmaßnahme und warum kann diese in Anspruch genommen werden?

Eine Bildungsmaßnahme ist ein zertifizierter Ablaufplan (bspw. TÜV, DEKRA), der den Klienten dabei helfen soll seine beruflichen Wünsche und Ziele zu ermitteln und diese zu erreichen. Auch dient die Maßnahme zur Findung der beruflichen Zielklarheit und anderen Bedürfnissen des Kunden wie z.B. die Unterstützung bei der Wohnungssuche und die Entwicklung und Festigung der Persönlichkeit (Selbstvertrauen, Eigenwahrnehnung, Verantwortungsbewusstsein).

Was sind Unterrichtseinheiten (UE)?

Die sogenannten Unterrichtseinheiten, kurz UE, sind Schulstunden die 45 Minuten betragen (1UE = 45 min). Die wöchentliche Verteilung der UE im Coachingzeitraum ist gemeinsam mit dem Dozenten/Coach vor Beginn des Coachings abzusprechen. Ein Coachingtag darf die Dauer von 6 UE nicht überschreiten. Auch sind die Unterrichtseinheiten in einer Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Diese wird vom Coach und Kunden nach abgeschlossenem Coachingtag unterzeichnet.

Wie beantrage ich einen AVGS?

Bezüglich dieser Fragestellung werden wir dir näheres auf Anfrage erläutern.