Du bist unbeschäftigt/arbeitssuchend und suchst die passende Arbeit oder benötigst Unterstützung bei der Wohnungssuche? Dann bist du bei uns genau richtig!
Wir sind ein zertifiziertes Institut, welches mit staatlichen Behörden arbeitet (das Jobcenter und der Arbeitsagentur).
Unsere Berufung ist es, dich zu unterstützen und dich durch unsere Bildungsmaßnahmen zum Erfolg zu führen.
Erfolg bedeutet für uns, dich in deinen Belangen zu unterstützen und zu fördern.
Auch helfen wir dir dabei, deine Persönlichkeit zu entwickeln und zu festigen.
Beantrage einen AVGS bei deinem Jobcenter und löse diesen bei uns ein.
Und schon kann es losgehen!
Wenn du Fragen hast, kannst du uns gerne kontaktieren, wir freuen uns auf dich.
Dein PBFirst Team
Durch das Einlösen des Gutscheins verpflichten wir uns, dir bei deinen Anliegen zu helfen, egal ob bei der Job- oder Wohnungssuche und darüber hinaus!
Ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Bildungsgutschein, den jeder Unbeschäftigte (Arbeitssuchende) bei dem jeweiligen, registrierten Jobcenter beantragen kann. Mit diesem Gutschein, kann der Unbeschäftigte eine Bildungsmaßnahme bei einem Bildungsträger beantragen. Die Kosten einer Bildungsmaßnahmen werden dadurch vollständig durch das Jobcenter getragen. Der AVGS berechtigt den Unbeschäftigten dazu ein Einzelcoaching bei uns durchzuführen.
Ein Einzelcoaching ist eine Schulung, die durch einen Dozenten (Coach) und einen Klienten (Unbeschäftige/r) nach einem vorgeschriebenen Ablaufplan durchgeführt wird. Je nach Umfang kann sich das Coaching auf Wochen bzw. Monate strecken. Das Coaching dient zur Findung beruflicher Möglichkeiten, Verbesserung der Wohnsituation, Entwicklung der Persönlichkeit, der beruflichen Zielplanung und das Erstellen neuer Bewerbungsunterlagen. All diese Aspekte dienen dazu den Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren.
Eine Bildungsmaßnahme ist ein zertifizierter Ablaufplan (bspw. TÜV, DEKRA), der den Klienten dabei helfen soll seine beruflichen Wünsche und Ziele zu ermitteln und diese zu erreichen. Auch dient die Maßnahme zur Findung der beruflichen Zielklarheit und anderen Bedürfnissen des Kunden wie z.B. die Unterstützung bei der Wohnungssuche und die Entwicklung und Festigung der Persönlichkeit (Selbstvertrauen, Eigenwahrnehnung, Verantwortungsbewusstsein). Die Maßnahme ist sogenannte Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt, diese sind nach Rücksprache (Coach/Klient) an verschiedenen Tagen in den jeweiligen Wochen zu absolvieren.
Die sogenannten Unterrichtseinheiten, kurz UE, sind Schulstunden die 45 Minuten betragen (1UE = 45 min). Die wöchentliche Verteilung der UE im Coachingzeitraum ist gemeinsam mit dem Dozenten/Coach vor Beginn des Coachings abzusprechen. Ein Coachingtag darf die Dauer von 6 UE nicht überschreiten. Auch sind die Unterrichtseinheiten in einer Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Diese wird vom Coach und Kunden nach abgeschlossenem Coachingtag unterzeichnet.
Bezüglich dieser Fragestellung werden wir dir näheres auf Anfrage erläutern.