Du bist bereit, als Freiberufler durchzustarten und möchtest Arbeitssuchende dabei unterstützen, sich in den Arbeits- und Wohnungsmarkt zu integrieren? Dann bist du bei uns genau richtig!
Wir helfen nicht nur bei der Job und Wohnungssuche, sondern auch dabei, die Persönlichkeit unserer Kunden zu entwickeln und zu festigen.
Du erhältst ein von uns entwickeltes Lehrprogramm, durch welches du die Unbeschäftigten anleitest und bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorbereitest.
Wir benötigen dich, um die Kunden (Unbeschäftigten) in deinem Umfeld zu ermitteln und für das Coaching zu gewinnen, welches du nach unseren Ablaufplänen durchführst.
Durchführungsform des Coachings: Online (via Zoom) oder vor Ort in den Unterrichtsräumen.
Erreichen möchten wir, dass jeder Kunde seinen zu ihm passenden Beruf findet. Auch eine Verbesserung seiner Lebens/Wohnsituation ist ein primäres Ziel unseres Vorhabens!
Jeder Kunde erhält einen digitalen Hefter, den der Coach, also „Du“ mit deinen Kunden abarbeitest. Ähnlich wie im Unterricht, nur von Point to Point! Jeder Freelancer erhält für jede durchgeführte UE (Unterrichtseinheit = 45 min), eine über den Markt übliche Bezahlung, die er uns nach Beendigung des Coachings in Rechnung stellt.
Natürlich erhält jeder Freelancer einen Honorarvertrag und ist damit rechtlich abgesichert.
Dann schicke uns bitte deinen Lebenslauf und vereinbare ein kurzes Vorstellungsgespräch (auch über Zoom möglich).
Wir heißen jeden Coach, der den Drang verspürt anderen Menschen zu helfen und zu unterstützen herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf dich!
Dein PBFirst-Team
Ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Bildungsgutschein, den jeder Unbeschäftigte (Arbeitssuchende) bei dem jeweiligen, registrierten Jobcenter beantragen kann. Mit diesem Gutschein, kann der Unbeschäftigte eine Bildungsmaßnahme bei einem Bildungsträger beantragen. Die Kosten einer Bildungsmaßnahmen werden dadurch vollständig durch das Jobcenter getragen. Der AVGS berechtigt den Unbeschäftigten dazu ein Einzelcoaching bei uns durchzuführen.
Ein Einzelcoaching ist eine Schulung, die durch einen Dozenten (Coach) und einen Klienten (Unbeschäftige/r) nach einem vorgeschriebenen Ablaufplan durchgeführt wird. Je nach Umfang kann sich das Coaching auf Wochen bzw. Monate strecken. Das Coaching dient zur Findung beruflicher Möglichkeiten, Verbesserung der Wohnsituation, Entwicklung der Persönlichkeit, der beruflichen Zielplanung und das Erstellen neuer Bewerbungsunterlagen. All diese Aspekte dienen dazu den Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren.
Eine Bildungsmaßnahme ist ein zertifizierter Ablaufplan (bspw. TÜV, DEKRA), der den Klienten dabei helfen soll seine beruflichen Wünsche und Ziele zu ermitteln und diese zu erreichen. Auch dient die Maßnahme zur Findung der beruflichen Zielklarheit und anderen Bedürfnissen des Kunden wie z.B. die Unterstützung bei der Wohnungssuche und die Entwicklung und Festigung der Persönlichkeit (Selbstvertrauen, Eigenwahrnehnung, Verantwortungsbewusstsein). Die Maßnahme ist sogenannte Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt, diese sind nach Rücksprache (Coach/Klient) an verschiedenen Tagen in den jeweiligen Wochen zu absolvieren.
Die sogenannten Unterrichtseinheiten, kurz UE, sind Schulstunden die 45 Minuten betragen (1UE = 45 min). Die wöchentliche Verteilung der UE im Coachingzeitraum ist gemeinsam mit dem Dozenten/Coach vor Beginn des Coachings abzusprechen. Ein Coachingtag darf die Dauer von 6 UE nicht überschreiten. Auch sind die Unterrichtseinheiten in einer Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Diese wird vom Coach und Kunden nach abgeschlossenem Coachingtag unterzeichnet.
Bezüglich dieser Fragestellung werden wir dir näheres auf Anfrage erläutern.